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Neue Angebote für Unternehmen im Hingucker Innenausbau
WARENKORB
Verbandbuch DIN A5, grün

50 Blatt DIN A5 nach BGI 511-1.

Verbandbuch führen – warum?
Bei den meisten Unfällen in Betrieben handelt es sich zum Glück nur um kleine Verletzungen. Dennoch muss jede, selbst geringfügige oder harmlose Verletzung notiert werden. Mit der Notiz wird dokumentiert, dass sich der Mitarbeiter die Verletzung während der Arbeit zugezogen hat. Nur so kann ein Anspruch auf Leistungen der Versicherung nachgewiesen werden, falls es zu Spätfolgen kommt. Die erbrachten Erste-Hilfe-Leistungen können z. B. in einem Verbandbuch nach BGI 511.1 bzw. 511.2 notiert werden. Die Aufbewahrungspflicht beträgt fünf Jahre.



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