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WARENKORB
Warnweste, EN 471

Warnkleidung als persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Persönliche Schutzkleidung ist immer dann zu tragen, wenn eine Gefährdung der Person bei Ausübung der Arbeit besteht. Warnkleidung ist eine besonders auffällige Kleidung, die Menschen im Straßenverkehr schützen soll. In § 35 Abs. 6 StVO wird geregelt, dass Personen, die im Straßenraum oder anderen Verkehrsräumen tätig sind, Warnkleidung tragen müssen, z. B. beim Bau sowie der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen und Anlagen im Straßenraum, der Abfallbeseitigung.

Merkmale der DIN EN 471
Warnkleidung muss so auffällig sein, dass die Arbeitsperson bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern in der Dunkelheit möglichst früh wahrgenommen wird. Die geforderte Auffälligkeit wird durch zwei Materialien erreicht: Hintergrundmaterial (fluoreszierend in den Farben orange, gelb), Reflexstreifen (reflektierende Streifen).

Einteilung in Klassen
In Abhängigkeit von den geforderten Mindestflächen der Kombination von Hintergrundmaterial und Reflexstreifen wurden drei Klassen (1 bis 3) festgelegt. So befinden sich in Klasse 3 die Kleidungsteile mit dem höchsten Anteil von Hintergrundmaterial.



Nach Klasse 2. Mit 2 umlaufenden Reflexstreifen, Einheitsgröße, Umfang: 126 cm.



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